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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
25 Jahre BFU · 1998-2023

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Die Aufgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ergeben sich aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz. Die BFU untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland. Bloße Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen werden dann untersucht, wenn dadurch bedeutende Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt erwartet werden.

Ereignen sich Unfälle und schwere Störungen mit Luftfahrzeugen im Ausland, wird die BFU dann an der Untersuchung beteiligt, wenn das jeweilige Luftfahrzeug in Deutschland eingetragen, hergestellt oder betrieben wurde. Ereignet sich ein Unfall außerhalb staatlichen Hoheitsgebiets, übernimmt die BFU dann die Untersuchung, wenn das Luftfahrzeug in Deutschland registriert, hilfsweise auch betrieben oder hergestellt wurde.

Untersuchungen der BFU sind grundsätzlich getrennt und unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren durchzuführen. Der alleinige Zweck einer Untersuchung durch die BFU ist die Unfallprävention. Untersuchungsberichte und Sicherheitsempfehlungen enthalten keine Feststellungen zu Schuld, Haftung oder Ansprüchen. Untersuchungsberichte der BFU sind daher auch keine Gutachten und dienen nicht zur Präjudizierung von Justiz- oder Verwaltungsverfahren.

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